Wahlgrabstätte
Wahlgräber eignen sich zur Beisetzung von Verstorbenen einer Familie. Sie können die Lage der Grabstätte vor Ort aussuchen. Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Die erste Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, Verlängerungen sind möglich.
Kosten für ein einstelliges Wahlgrab: Für bis zu 1 Sarg und 2 Urnen | 1.275 Euro |
Wahlgemeinschaftsgrabstätte
einschl. Grabmal und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin
Diese Grabstätten werden einheitlich mit Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Diese Gräber können nur als Doppelgrab erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, einmalige Verlängerung bei der zweiten Bestattung erforderlich.
Kosten für ein Doppelgrab ( 2 Särge): | 4.700 Euro |
Reihengrabstätte
Reihengräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge auf einem Grabfeld belegt, die Lage der Grabstätte ist somit nicht frei wählbar. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Kosten für ein Reihengrab | 1.100 Euro |
Reihengemeinschaftsgrabstätte
einschl. Grabplatte und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin
Diese Grabstätten werden mit Rasen bzw. Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Reihengemeinschaftsgräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge auf einem Grabfeld belegt . Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Kosten für ein Reihengemeinschaftsgrab | 2.125 Euro |
Weitere Kosten
Erdbestattungen | 740 Euro |
Urnenbeisetzung | 535 Euro |
Nutzung der Kapelle (wahlweise) | 175 Euro |
Aufwand bei Beisetzungen ohne Kapellennutzung | 50 Euro |
Orgelnutzung (wahlweise) | 50 Euro |
Beisetzungen an Samstagen bis 13 Uhr | 150 Euro |
Genehmigung stehendes Grabmal | 100 Euro |
Genehmigung liegendes Grabmal | 52 Euro |
Grabeinfassung | 52 Euro |