Erdbestattung

Es gilt die Gebührensatzung der Ev. Kirchengemeinde Lünen. Zu den Gebühren für die Grabstätten kommen die Gebühren für die Bestattung und den Bestatter bzw. das Krematorium. Diese Informationen dienen nur zur Orientierung.

Gebührensatzung Zur Urnenbestattung

Wahlgrabstätte

Wahlgräber eignen sich zur Beisetzung von Verstorbenen einer Familie. Sie können die Lage der Grabstätte vor Ort aussuchen. Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Die erste Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, Verlängerungen sind möglich.

Kosten für ein einstelliges Wahlgrab:

Für bis zu 1 Sarg und 2 Urnen

1.275 Euro

 

Wahlgemeinschaftsgrabstätte

einschl. Grabmal und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

Diese Grabstätten werden einheitlich mit Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Diese Gräber können nur als Doppelgrab erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, einmalige Verlängerung bei der zweiten Bestattung erforderlich.

 

Kosten für ein Doppelgrab ( 2 Särge):4.700 Euro

 

Reihengrabstätte

Reihengräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge auf einem Grabfeld belegt, die Lage der Grabstätte ist somit nicht frei wählbar. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Kosten für ein Reihengrab     1.100 Euro

 

Reihengemeinschaftsgrabstätte

einschl. Grabplatte und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

Diese Grabstätten werden mit Rasen bzw. Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Reihen­gemein­schaftsgräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge auf einem Grabfeld belegt . Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Kosten für ein Reihengemeinschaftsgrab      2.125 Euro

 

Weitere Kosten

Erdbestattungen 740 Euro
Urnenbeisetzung  535 Euro
Nutzung der Kapelle (wahlweise)   175 Euro
Aufwand bei Beisetzungen ohne Kapellennutzung 50 Euro
Orgelnutzung (wahlweise)50 Euro
Beisetzungen an Samstagen bis 13 Uhr150 Euro
Genehmigung stehendes Grabmal100 Euro
Genehmigung liegendes Grabmal52 Euro
Grabeinfassung   52 Euro