Urnenbestattung

Es gilt die Gebührensatzung der Ev. Kirchengemeinde Lünen. Zu den Gebühren für die Grabstätten kommen die Gebühren für die Bestattung und den Bestatter bzw. das Krematorium. Diese Informationen dienen nur zur Orientierung.

Gebührensatzung Zur Erdbestattung

Zahlgrabstätte

Wahlgräber eignen sich zur Beisetzung von Verstorbenen einer Familie. Sie können die Lage der Grabstätte vor Ort aussuchen. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, Verlängerung ist möglich.

Kosten für ein Urnenwahlgrab:

Für bis zu 2 Urnen

1.120 Euro

 

Wahlgemeinschaftsgrabstätte

einschl. Grabmal und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

Diese Grabstätten werden mit Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Diese Gräber können nur als Doppelgrab erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, Verlängerung bei der zweiten Bestattung erforderlich.

 

Kosten für ein Doppelgrab ( 2 Urnen):2.500 Euro

 

Reihengrabstätte

Reihengräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge belegt, die Lage der Grabstätte ist somit nicht frei wählbar. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Kosten für ein Reihengrab     725 Euro

 

Reihengemeinschaftsgrabstätte

einschl. Grabplatte und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

Diese Grabstätten werden mit Rasen bzw. Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Reihengemeinschaftsgräber werden in zeitlicher Reihenfolge belegt. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Kosten für ein Reihengemeinschaftsgrab      1.180 Euro

 

Bestattungskosten/Sonstige Gebühren

Erdbestattungen    740 Euro
Urnenbeisetzung    535 Euro
Nutzung der Kapelle (wahlweise)    175 Euro

Aufwand bei Beisetzungen ohne Kapellennutzung 

50 Euro
Orgelnutzung (wahlweise)50 Euro
Beisetzungen an Samstagen bis 13 Uhr150 Euro
Genehmigung stehendes Grabmal100 Euro
Genehmigung liegendes Grabmal52 Euro
Grabeinfassung   52 Euro